Höckerschwan (Cygnus olor)
Jagdliches
Nahrung ist für den Höckerschwan reichlich vorhanden. Die Tiere sind an Gewässern im Siedlungsbereich des Menschen anzutreffen. Sie präferieren grundsätzlich eutrophe Flachseen in Siedlungsnähe, wie zum Beispiel Klär-, Park- und Fischteiche. Sie halten sich jedoch auch in geschützten Buchten an der Küstenlinie sowie auf Flüssen auf. Zum Nahrungsspektrum gehören Wasserpflanzen. An Land frisst er auch Gras und Getreidepflanzen. Dies kommt vor allem im Spätwinter vor, wenn die Unterwasservegetation nicht mehr ausreichend Nahrung bietet. Dabei werden vor allem Rapsflächen bevorzugt, Grünland wird dagegen von Schwänen nur selten als Nahrungsfläche genutzt.Der Höckerschwan unterliegt dem Jagdrecht, die Bejagung erfolgt im Wesentlichen zur Schadensabwehr auf landwirtschaftlichen Kulturen. Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten können größere Trupps auf den Feldern erhebliche Schäden anrichten.
Bejagung
Entwicklung der Höckerschwanstrecke in Niedersachsen (inkl. Fallwild) seit 1977 (Anzahl Individuen)
Entwicklung der Höckerschwanstrecke in Niedersachsen (inkl. Fallwild) seit 1977 (Anzahl Individuen)
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Der Höckerschwan hat in Niedersachsen vom 1. November – 20. Februar, abweichend davon in den genannten Vogelschutzgebieten: 1. November – 30. November.
Jeweils mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Schadensabwehr und nur auf Höckerschwäne ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Ackerland oder Neueinsaaten von Grünland einfallen.
Nummer | EU Kennzeichen | Name des Vogelschutzgebietes |
V01 | 2210-401 | Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer |
V03 | 2408-401 | Westermarsch |
V04 | 2508-401 | Krummhörn |
V06 | 2709-401 | Rheiderland |
V09 | 2509-401 | Ostfriesische Meere |
V10 | 2609-401 | Emsmarsch von Leer bis Emden |
V16 | 2909-401 | Emstal von Lathen bis Papenburg |
V18 | 2121-401 | Unterelbe |
V27 | 2617-401 | Unterweser |
V35 | 2719-401 | Hammeniederung |
V37 | 2832-401 | Nds. Mittelelbe |
V39 | 3415-401 | Dümmer |
V42 | 3521-401 | Steinhuder Meer |
V63 | 2309-431 | Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens |
V64 | 2514-431 | Marschen am Jadebusen |
V65 | 2416-431 | Butjadingen |
Bitte beachten: Die untenstehende Graphik dient nur der räumlichen Darstellung der Vogelschutzgebiete (VSG) in Niedersachsen. Diese Graphik umfasst mehr VSG als diejenigen, die der Jagdzeiten-Verordnung (Januar 2021) als Anlage beigefügt sind und insofern einen Bezug zur Jagdausübung darstellen.